BEISETZUNG
Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten...

BEISETZUNGSZEITEN
Außerhalb der so genannten Regelarbeitszeit wird für die Beisetzungsgebühr ein Zuschlag erhoben. Innerhalb der folgenden Zeiten (Beginn) finden die Beisetzungen im Normalfall statt:
- Mittwochs und Donnerstags: 10 bis 16 Uhr
- Freitags: 10 bis 11:30 Uhr
In folgenden Zeiten können ebenfalls Beisetzungen vorgenommen werden, wobei jedoch ein Gebührenzuschlag erhoben wird:
- Freitags: 12 bis 16 Uhr
- Samstags: 10 bis 13 Uhr
Montags und Dienstags sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen finden keine Beisetzungen statt. Die Friedhofsverwaltung kann in begründeten Fällen Ausnahmen genehmigen.
Berücksichtigen Sie bei Ihrem Terminwunsch, dass die Beisetzung innerhalb der Zeiträume abgeschlossen sein muss. Je nach Ausgestaltung der Beisetzungszeremonie dauert die Beisetzung zwischen 20 und 90 Minuten.
Beachten Sie bitte insbesondere im Winter, dass der letztmögliche Termin jeweils zwei Stunden vor Sonnenuntergang beginnen muss.

ANONYME BEISETZUNG
Im Ruhepark Lehmkuhlen sind auch anonyme Beisetzungen möglich.
Bei einer anonymen Beisetzung wählen wir für Sie eine Grabstätte an einem Baum der Wertstufe Park 1 aus. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre ab dem Tag der Beisetzung,. Die Beisetzung erfolgt durch das Personal der Friedhofsverwaltung zu einem nicht öffentlich bekanntgegebenen Zeitpunkt in aller Regel als Stille Beisetzung, also ohne Trauergemeinde. Eine Inschrift auf der Tafel des Baumes ist nicht vorgesehen.
Ein anonymes Grab kann nur in einem konkreten Sterbefall beantragt werden. Die für Sie anfallenden Gebühren seitens des Ruheparks Lehmkuhlen belaufen sich auf insgesamt 692,50 Euro (davon 47,50 Euro Umsatzsteuer). Die Gebühren enthalten die gesamten Verwaltungskosten der Friedhofsverwaltung sowie das Öffnen und Schließen des Grabes.
Hinsichtlich weiterer Kosten, die Ihnen durch die Überführung sowie das Krematorium entstehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Bestatter.

KOSTEN
Eine Beisetzung kostet derzeit 250,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19% (47,50 Euro), also insgesamt 297,50 Euro.
Sollte die Beisetzung außerhalb der Regelarbeitszeiten vorgenommen werden, z. B. an einem Samstag oder Freitags nach 12 Uhr, so ist ein Zuschlag von 85,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 16,15 Euro, also von insgesamt 101,15 Euro zu entrichten. Die gesamte Beisetzungsgebühr beträgt dann 398,65 Euro.
In den Beisetzungsgebühren enthalten sind die Kosten für
- das Öffnen und Schließen des Grabes
- die Inschrift auf der Tafel am Baum, ausgenommen von Sonderprägungen bei Familien- bzw. Gemeinschaftsbäumen (§16 der Friedhofssatzung),
- die Beisetzung durch die Friedhofsverwaltung, sofern gewünscht,
- eine biologisch abbaubare Aschenkapsel, im Falle eines anonymen Grabes auch die Kosten einer biologisch abbaubaren Urne sowie
- die gesamten Verwaltungskosten einschließlich der notwendigen Korrespondenzen mit dem Bestattungsunternehmen, dem Krematorium und dem Standesamt.
GRABMALE
Gewöhnliche Grabmale sind im Ruhepark grundsätzlich nicht möglich (§21 Friedhofssatzung).
Der Name der beigesetzten Person sowie das Geburts- und das Sterbedatum können auf einer Tafel am Baum aufgenommen werden.
Darüber hinaus hat die Friedhofsverwaltung am so genannten Nussplatz einen Gedenkstein errichtet, an dem zu jeder Zeit Blume, Gestecke oder ähnliches abgelegt werden können.

ERDBESTATTUNG
Erdbestattungen sind im Ruhepark Lehmkuhlen grundsätzlich nicht möglich.
Bei dem Ruhepark Lehmkuhlen handelt es sich um einen Begräbniswald. Die Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen sieht in §8 vor, dass ausschließlich Urnen beigesetzt werden dürfen, die biologisch abbaubar sind. Vor einer Beisetzung ist deshalb eine Feuerbestattung erforderlich.

Auf den Flügeln der Zeit
fliegt die Traurigkeit davon.
JEAN DE LA FONTAINE